Militärjustiz siegt vorerst bei Debatte in Kolumbien

Santos-Regierung versucht erneut, Justizreform zugunsten des Militärs einzuführen. "Falsos positivos" könnten bei Militärgerichten landen

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Soldaten der kolumbianischen Streitkräfte.
Soldaten der kolumbianischen Streitkräfte.

Bogotá. Die erste Senatskommission hat einer Rechtsvorschrift zur Erweiterung der Militärgerichtsbarkeit mit acht gegen vier Stimmen zugestimmt. Die Abstimmung fand vergangene Woche im Rahmen der ersten von acht Debatten statt, die vor einer endgültigen Entscheidung der Legislative geplant sind.

Die Gesetzesinitiative würde die Prozesse wegen außergerichtlicher Hinrichtungen durch die Sicherheitskräfte der Ziviljustiz entziehen und in die Hände der Militärgerichtsbarkeit übergeben, erklärt Alberto Yepes, Mitglied der Menschenrechtskoordination CCEEU. Somit würden Militärgerichte die Tötungsfälle von Zivilisten verhandeln, die von Angehörigen der Streitkräfte willentlich als im Kampf getötete Rebellen präsentiert hat ‒ in Kolumbien auch als "falsos positivos" bekannt.

Das Regelwerk ist einer von mehreren noch nicht verabschiedeten Gesetzesentwürfen der Regierung von Präsident Juan Manuel Santos und der ultrarechten Partei Centro Democrático, die erneut die Stärkung der Militärjustiz erreichen wollen. Ende 2013 hatte das Verfassungsgericht bereits ein ähnliches Projekt aus formalen Gründen abgelehnt.

Sollte die Erweiterung der Militärgerichtsbarkeit tatsächlich erfolgen, würden Militärrichter nun über die 3.400 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu den "falsos positivos" und die 5.400 der Disziplinarstaatsanwaltschaft entscheiden, so der Abgeordnete des Repräsentantenhauses, Alirio Uribe. Allerdings seien mehr als 6.000 Fälle von Täuschungen bezüglich der Hinrichtungen von Zivilisten dokumentiert worden, fügte der Abgeordnete hinzu.

Laut Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzón bekäme die Militärjustiz durch das vorgeschlagene Gesetz keine Befugnis über die "falsos positivos". Der Text des Beschlusses schließe sieben Verbrechenstypen ganz klar aus der Militärgerichtsbarkeit aus, nämlich Menschenrechtsverbrechen, Genozid, Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen, sexuelle Gewalt, Folter und Vertreibung. Alle weiteren Völkerrechtsverbrechen, die Angehörige der Sicherheitskräfte begangen haben, werden von Militärgerichten behandelt.

Menschenrechtsaktivisten wenden jedoch ein, dass außergerichtliche Hinrichtungen unter anderen Bezeichnungen der Militärjustiz übergeben werden könnten und zwar als Totschlag, schwerer Totschlag oder Tötung von geschützten Personen. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Tötungsdelikte in die Zuständigkeit  der Militärgerichte fallen, wenn sie von Mitgliedern der Sicherheitskräfte begangen werden. Darauf hatten Human Rights Watch im Juli und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte UNHCHR im September hingewiesen. Dazu käme es, weil es im kolumbianischen Strafrecht die Bezeichnung "außergerichtliche Hinrichtung" nicht als Delikt gebe, so das UNHCHR. Diese Handlung sei aber im allgemeinen Strafrecht durch die Bestimmungen über Totschlag, schweren Totschlag und Tötung verboten. Das Hochkommissariat lehnte die Versuche der Regierung ab, die Militärjustiz zu erweitern.

Problematisch am Gesetzentwurf sei außerdem, dass eine lange Reihe von gravierenden Verbrechen von der Militärgerichtsbarkeit nicht ausgeschlossen werden, betont der Menschenrechtler Gustavo Gallón.  Entführung, willkürliche Festnahme, illegales Abhören, Hausfriedensbruch, Landraub, Absprache zur Begehung einer Straftat, Terrorismus, Bedrohung, Waffenschmuggel, Wasservergiftung, Wahlfälschung oder grausame Behandlungen seien einige Beispiele.

Nach Einschätzung von Yepes von der Menschenrechtskoordination CCEEU wollen die Angehörigen der Sicherheitskräfte freigesprochen werden, bevor eine mögliche Wahrheitskommission in einem Postkonflikt-Szenario eingerichtet werde.