Bolivien / Politik

Wahlkampf in Bolivien nimmt Fahrt auf

Bundeswahlgericht unterbindet Schlammschlacht in den Massenmedien. Opposition sieht sich benachteiligt

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Das Bundeswahlgericht bei der Vorstellung der Resolution 347
Das Bundeswahlgericht bei der Vorstellung der Resolution 347

La Paz. Boliviens Bundeswahlgericht (TSE) hat vergangene Woche eine Resolution beschlossen, die den Gebrauch von "Bild oder Stimmen der Kandidaten" in den Massenmedien

des Landes bis zum 12. September verbietet. Des Weiteren vereinbarte das TSE mit der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) den Einsatz von mindestens 50 ausländischen Wahlbeobachtern.

Die anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Bolivien werden am 12. Oktober abgehalten. Das Werben um Stimmen ist bereits voll im Gange. Die Opposition spricht von einer ""offensichtlichen Ungleichheit" der Wahlkampagnen.

Bereits Anfang August hatte sich der aussichtsreichste Oppositionskandidat vom Bündnis Demokratische Einheit (UD), Doria Medina, in einem Interview kritisch zur Steuerpolitik im Energiesektor geäußert. In einer vom Fernsehen übertragenen Pressekonferenz wiedersprach ihm daraufhin Präsident Evo Morales scharf. Als Präsident habe er die Pflicht, "die nationale Wirtschaft und die Nationalisierung zu verteidigen", die in seiner Amtszeit im Jahr 2009 in der Verfassung verankert wurde. Vize-Präsident García Linera bezeichnete Doria Medinas Vorstoß gar als "Verbrechen gegen Bolivien". In Funk und Fernsehen wurden Kampagnen entfacht, die den jeweiligen politischen Gegner attackierten.

Laut geltendem Recht beginnt der offizielle Wahlkampf drei Monate vor dem anberaumten Wahltermin. Die Nutzung der Massenmedien hierfür ist gesetzlich jedoch auf den letzten Monat beschränkt. Das TSE sichtete nun die verschiedenen Wahlspots und monierte insbesondere die Art und Weise der Propaganda. Nach Bekanntgabe des "direkten Verbots" durch das TSE hatten die verschiedenen Sendeanstalten zwei Stunden Zeit, diesem nachzukommen. Nach Eintritt in die heiße Phase des Wahlkampfes am 12. September stehen jeder Partei täglich zehn Minuten Sendezeit für ihre Spots zu. In den Printmedien dürfen zwei, an Wochenenden zwölf Seiten Wahlkampfzwecken dienen. Der Gebrauch von staatlichen Symbolen ist dabei gänzlich verboten.

Oppositionelle werfen der Partei Bewegung zum Sozialismus (MAS) von Evo Morales immer wieder vor, offizielle Anlässe unter Nutzung des Staatsfernsehens für den Wahlkampf zu mißbrauchen. In der neuesten Resolution des TSE sehen ihre Parteien einen Akt der weiteren Benachteiligung gegenüber der MAS. Man werde die Wahlbeobachter ausdrücklich darauf hinweisen. Auch die bolivianische Bischofskonferenz (CEB) beklagte eine Vermischung von "Regierungsgeschäften und politischem Wahlkampf" unter Nutzung staatlicher Mittel durch die MAS. Allerdings habe es von beiden Seiten "Denunziationen, Beleidigungen und Abqualifizierungen" gegeben. Die Politiker sollten sich, so ihr Plädoyer, lieber strukturellen Problemen wie der Armut widmen.

Währenddessen kam die OAS einem Gesuch des TSE vom Mai dieses Jahres nach und entsandte den guatemaltekischen Ex-Präsidenten Álvaro Colom als Vorsitzenden der Wahlbeobachtermission in den Andenstaat. Er unternahm Gespräche mit dem Präsidenten, den Oppositionsführern und gesellschaftlichen Institutionen. Seiner ersten Einschätzung nach sei das Wahlsystem "sicher und vertrauenswürdig".

Nach neuesten Umfragen würden derzeit 59 Prozent der Wahlberechtigten den amtierenden Präsidenten Morales wiederwählen. Doria Medinas belegt mit 18 Prozent den zweiten Rang.