Schweizer Bundesgericht lehnt Mordklage gegen Nestlé ab

luciano-enrique-romero-molina.jpg

Der 2005 ermordete Gewerkschafter Luciano Romero Molina
Der 2005 ermordete Gewerkschafter Luciano Romero Molina

Lausanne. Das Schweizer Bundesgericht hat eine Klage gegen den Nahrungsmittelkonzern Nestlé im Zusammenhang mit der Tötung des kolumbianischen Gewerkschafters Luciano Romero Molina abgelehnt. Der Vertreter der Gewerkschaft Sinaltrainal, war 2005 in Valledupar im Nordosten Kolumbiens verschleppt und ermordet worden, während er bei der Nestlé-Tochterfirma Cicolac angestellt war. Zuvor hatte er über längere Zeit Morddrohungen erhalten.

Romeros Witwe reichte 2012 im Schweizer Kanton Zug Klage gegen den Nestlé-Konzern sowie fünf Manager wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung ein. Der Konzern habe trotz der Morddrohungen als Arbeitgeber nichts unternommen, um den Gewerkschaftsvertreter zu schützen, so die Argumentation der Anklage.

Erhärtet wurden die Vorwürfe durch Aussagen eines der wegen des Mordes verurteilten Paramilitärs vor einem kolumbianischen Gericht. Dieser sagte aus, mehrere Firmen, darunter die Nestlé-Tochter Sicolac, hätten seine Gruppe für die Tötung Romeros bezahlt. Auffällig ist auch, dass Romero wenige Tage nach seiner Ermordung vor einem internationalen Tribunal gegen Nestlé hätte aussagen sollen.

Nestlé wies alle diesbezüglichen Vorwürfe stets von sich. "Wir betonen [...] erneut, dass Nestlé absolut keine Verantwortung für die Ermordung von Herrn Luciano Romero trägt, weder direkt noch indirekt, weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen", schrieb Nestlé-Verwaltungsratspräsident Peter Brabeck-Letmathe 2012 in einem Brief an die Gewerkschaft Sinaltrainal.

Die nun erfolgte Entscheidung des Bundesgerichts, die Nestlés Position stützt, bestätigt ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom vergangenen Dezember. Die in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), welche die Witwe des getöteten Gewerkschafters juristisch unterstützt, erwägt nun, den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. "Es muss eine Möglichkeit geben, die strafrechtliche Verantwortung eines transnationalen Unternehmens wie Nestlé festzustellen", sagte Leonardo Jaimes, der die Familie des Opfers vor Gericht vertritt.