Mexiko / Politik

Mexiko: Wenig Transparenz bei Regierungsinstitutionen

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"Markt der Transparenz" in Mexiko-Stadt
"Markt der Transparenz" in Mexiko-Stadt

Mexiko-Stadt. In einem kürzlich vorgestellten Bericht haben Nichtregierungsorganisationen die Transparenz der Arbeit staatlicher Behörden Mexikos negativ beurteilt. In dem von den NGOs "Article 19" und "México Infórmate" erstellten Nationalen Index der Organe für die Gewährleistung des Rechts auf Informationszugang (INOGDAI) wurde landesweit die Transparenz staatlicher Behörden bewertet.

Die Institutionen wurden dabei in drei Kategorien untersucht: Transparenz und Rechenschaftspflicht, Zugang zu Informationen über die Institution selbst sowie die Behandlung der Bürger in Konfliktfällen. Die Erhebung erfolgte mittels
Befragungen von Angestellten der Behörden, durch die Analyse der Webportale der Institutionen sowie eine Bewertung nationaler und bundesstaatlicher Transparenzgesetze.

Nach einer sieben Monate dauernden Recherche und einer Datenauswertung, die sich über ein Jahr hinzog, steht laut der Studie fest, dass 81 Prozent der Regierungsorgane nicht einmal 60 Prozent der geforderten Transparenz erreichen. Der Bundesstaat mit dem schiechtesten Ergebnis ist San Luis Potosi, mit einem Transparenzindex von nur 20.1 Prozent. Ganz vorn liegt hingegen Puebla mit  70 Prozent, die Hauptstadt kommt auf 53 Prozent. Mexiko-Stadt und Puebla sind die einzigen Bundesstaaten, deren öffentliche Institutionen über Beschwerdeabteilungen für die Bürger verfügen.

Laut dem Bericht wird das gesetzlich verankerte Recht auf Information von den Institutionen nur unzureichend bekannt gemacht, so dass die Bürger es gar nicht zur Geltung bringen können. In fast allen Bundesstaaten hat die Bevölkerung keinerlei Zugang zu Informationen über die Arbeitsweise und die Leistungen der Institutionen oder über deren Mitarbeiter. In nur 8 von 32 Teilstaaten Mexikos sind Programme für eine Verbesserung des  Informationszugangs in den Bildungsetats vorgesehen. Verlierer dieser Politik, stellt die Studie fest, seien vor allem Kinder, Frauen und Senioren.

Der INOGDAI gibt eine Reihe von Empfehlungen: Namen, Positionen und Aufgabengebiete der wichtigsten Mitarbeiter sollten generell zugänglich sein; Sitzungen, Debatten und Beschlüsse müssten für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein und Jahresberichte zur Verfügung stehen. Der Zugang zu Informationen sollte allen Bürgern garantiert und auch anonym möglich sein. Anfragen müssten in angemessener Frist beantwortet werden. In jeder öffentlichen Institution sollte eine Beschwerdeabteilung existieren.