El Salvador / Soziales

El Salvador: Revision gegen Abtreibungsurteile

Frauenrechtlerinnen üben scharfe Kritik an Justiz. Verbot führt zu illegalen Aborten mit hohen Gesundheitsrisiken

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Für Gerechtigkeit und Selbstbestimmung: El Salvador gehört zu den fünf lateinamerikanischen Ländern mit absolutem Abtreibungsverbot
Für Gerechtigkeit und Selbstbestimmung: El Salvador gehört zu den fünf lateinamerikanischen Ländern mit absolutem Abtreibungsverbot

San Salvador. Eine Überprüfung und Aufhebung der Urteile gegen zwei Frauen, die wegen angeblicher Abtreibungen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden waren, fordert die salvadorianische

Frauengruppe für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Es handelt sich laut der Agrupación Ciudadana Por la Despenalización Del Aborto Terapéutico um Fehlurteile, weil die beiden jungen und sehr armen Frauen nicht abgetrieben, sondern in ihren letzten Schwangerschaftsmonaten Fehlgeburten erlitten hätten.

María del Tránsito Orellana Martínez hatte im März 2010 nach heftigen Bauchschmerzen und Blutungen eine Fehlgeburt, María Teresa Rivera im November 2011. Beide wurden vom Personal der Krankenhäuser, in denen sie jeweils ärztliche Hilfe gesucht hatten, wegen des Verdachts auf Abtreibung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft wandelte später die Anklagen in schweren Mord um, was für María del Tránsito zu 30 Jahren und für María Teresa Rivera zu 40 Jahren Haftstrafe führte. Beide befinden sich zur Zeit im Gefängnis.

Die Agrupación wirft der Justiz in beiden Fällen schwere Verfahrensfehler sowohl während der Ermittlungen als auch während der Prozesse vor. Es gebe weder Beweise für die Schuld der Frauen noch Beweise dafür, dass der Tod der Babys absichtlich herbeigeführt worden sei. Daher sei nun Revision eingelegt worden, teilte der Anwalt der Organisation Denis Muñoz mit.

Dies sind nicht die einzigen derartigen Fälle in El Salvador, wo Abtreibung ausnahmslos in allen Fällen unter Strafe gestellt ist, selbst wenn das Leben der werdenden Mutter gefährdet ist. Im Jahr 2013 wurde der Fall von Beatriz international bekannt. Beatriz, selbst unheilbar krank und schwanger mit einem nicht lebensfähigen Kind, konnte erst im 7. Schwangerschaftsmonat, nach vier Monaten internationaler Kampagnen, aufgrund einer Anordnung des Interamerikanischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Kaiserschnitt erhalten, der ihr eigenes Leben rettete. Ende November 2013 haben mehrere Organisationen aus El Salvador Klage bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission gegen den salvadorianischen Staat eingereicht, weil Beatriz ihre verbrieften Menschenrechte vorenthalten worden seien.

Auch der 19-jährigen Glenda Xiomara Cruz drohte Ende August eine 50-jährige Haftstrafe aufgrund einer Fehlgeburt, die von der Anklage als Abtreibung und schwerer Mord ausgelegt wurde. Sie wurde – nach wochenlanger Behandlung im Krankenhaus – vom Gericht für schuldig befunden und zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil sie das Leben ihres Kindes nicht gerettet habe.

Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vergrößern strenge Abtreibungsverbote Gesundheitsrisiken für Frauen. Aus Angst vor Strafen suchen schwangere Frauen zu spät ärztliche Hilfe. Weltweit sterben jährlich etwa 47.000 Frauen aufgrund von Komplikationen nach unsachgemäßen Abtreibungen, die überwiegende Mehrzahl von ihnen stammt aus armen Verhältnissen.