Waffenhandel: Deutsch-mexikanische Zahlenspiele

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Heckler & Koch exportierte nicht nur G36-Gewehre, sondern auch MP5-Maschinenpistolen nach Mexiko
Heckler & Koch exportierte nicht nur G36-Gewehre, sondern auch MP5-Maschinenpistolen nach Mexiko

Berlin/Mexiko-Stadt. Kürzlich veröffentlichte Zahlen zum Export von G36-Gewehren werfen neue Fragen auf. Carlos Perez Ricart aus Mexiko, Politologe und Doktorand an der Freien Universität Berlin, stellte auf Basis des mexikanischen Gesetzes zur Informationsfreiheit (IFAI) eine Anfrage an das mexikanische Verteidigungsministerium (SEDENA). Gegenstand war der Import von G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch. Nachdem die Anfrage zunächst nicht beantwortet wurde, wiederholte er sie: Wie viele Gewehre des Typs G36 hat Mexiko zwischen 2006 und 2008 offiziell importiert?

Die Antworten kamen zu beiden Anfragen an aufeinanderfolgenden Tagen. Laut Auskunft vom 14.3.2011 waren es 10.082 Schnellfeuergewehre dieses Typs. In der Auskunft vom 15.3.2011 hatte sich die Zahl auf 9.652 reduziert.

Jürgen Grässlin hat in seinem "Schwarzbuch Waffenhandel" die erteilten Genehmigungen für G36-Exporte nach Mexiko für die Zeit von 2003 bis 2011 summiert und kommt auf eine Zahl von 8.769 genehmigten Gewehrausfuhren.

Aus diesem Verwirrspiel leitet Ricart in seiner Veröffentlichung wichtige Fragen ab: Hat Heckler & Koch nun zusätzlich zu den offiziell genehmigten Waffen 1313 oder "nur" 883 weitere Gewehre exportiert? Waren dies illegale Exporte oder waren sie genehmigt und sind in den Rüstungsexportberichten nicht erschienen? Abgesehen davon wurde rund die Hälfte der Gewehre an Polizeikräfte in Chiapas, Chihuahua, Guerrero, Jalisco geliefert, genau in jene vier Bundesstaaten, die laut Exportgenehmigung verboten waren. Wie kann es in dem angeblich strikt regulierten Bereich der Kriegswaffenexporte zu so widersprüchlichen Zahlen kommen? Es bleibt abzuwarten, ob die Ermittlungen der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen Heckler & Koch, die sich seit Jahren hinziehen, im nächsten Jahr endlich zur Eröffnung eines Strafverfahrens führen, so dass im Prozessverlauf Antworten auf diese Fragen gefunden werden.