Venezuela / Deutschland

"Das Volk soll entscheiden können"

Venezuelas Botschafter beim Vatikan klärt in Frankfurt über angestrebte Verfassungsänderung für unbegrenzte Kandidaturmöglichkeit auf

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"Das Volk soll entscheiden können"
Dr. Iván Rincón am Freitag im Generalkonsulat Frankfurt

Frankfurt. Im Rahmen der internationalen Kampagne Venezuelas zur Aufklärung über die angestrebte Verfassungsänderung war am Freitag der venezolanische Botschafter beim Vatikan, Dr. Iván Rincón, in Frankfurt am Main zu Gast. Vor über 30 Zuhörern referierte er in den Räumen des Generalkonsulats seines Landes zur in Venezuela geplanten Abschaffung von Amtszeitbegrenzungen für Mandatsträger. Am kommenden Wochenende wird die Bevölkerung Venezuelas in einem Referendum über den Vorschlag abstimmen.

Die Desinformation der oppositionellen Privatmedien im Land, die sich bedauernswerterweise in den internationalen Medien widerspiegele, habe diese Aufklärungskampagne erfordert, sagte Rincón. Die in Venezuela als politischer Akteur auftretenden Kommerzmedien versuchten den Eindruck zu erwecken, Präsident Hugo Chávez würde sich durch die Verfassungsänderung auf Lebenszeit an die Spitze des Staates stellen. Der Botschafter betonte, dass Chávez bei einer Bestätigung im Referendum lediglich unbegrenzt zu Wahlen antreten dürfe - wie jeder andere Mandatsträger auch. "Schlussendlich entscheidet immer das Volk, wer ein Amt ausübt".

Die Dauer von Legislaturperioden werde durch den zur Abstimmung stehenden Vorschlag nicht berührt. "Der Präsident muss sich auch in Zukunft wie gewohnt alle sechs Jahre zur Abstimmung stellen", hob Rincón hervor. Der ehemalige Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes (TSJ) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die Unterschiede zur Ende 2007 knapp gescheiterten Verfassungsreform. "Damals sollte die präsidiale Amtszeit um ein Jahr verlängert werden und nur der amtierende Präsident, nicht aber alle Mandatsträger, unbegrenzt kandidieren dürfen" - neben vielen anderen Punkten, die eine sozialistischen Entwicklung Venezuelas verfassungsrechtlich festschreiben sollte.

Den Vorwurf der Opposition, dass damals schon über das jetzige Vorhaben abgestimmt worden sei und dieses in einer Wahlperiode nicht zweimal zur Wahl gestellt werden könne, wies der Jurist daher entschieden zurück. Diesmal handele es sich um das verfassungsrechtliche Verfahren einer "Änderung" eines einheitlichen Prinzips in den betreffenden Verfassungsartikeln. "Dies ist in der Verfassung strikt getrennt von der umfangreicheren Reform geregelt", so Rincón. "Abgesehen davon, dass diesmal im Gegensatz zum damaligen Reformvorschlag nur generell das Prinzip der unbegrenzten Kandidaturmöglichkeit für alle Mandatsträger eingeführt werden soll."

In der Vergangenheit, vor Chávez, habe es in Venezuela auch schon Verfassungsänderungen gegeben, so der gelernte Jurist, dabei sei unter anderem das Wahlsystem modifiziert worden. Eine Volksbefragung habe damals jedoch nie stattgefunden. "Wem haben sie diese Änderungen zur Abstimmung gestellt? Niemanden!" betonte der Botschafter.

Dr. Iván Rincón ist seit Anfang 2005 Venezuelas Vertreter beim Vatikan. Vorher war er sechs Jahre Vorsitzender des Obersten Gerichtshofes.


Bildquelle: amerika21.de